Klabautermann e.V.
Verein zur Betreuung chronisch kranker Kinder
Einladung an alle Mitglieder des Klabautermann e.V.
Nürnberg, 08.06.2023
Liebe Mitglieder,
die vergangenen Jahre waren für den Verein Klabautermann in gleicher Weise herausfordernd, wie auch erfolgreich. Die Corona-Pandemie und einige Schicksalsschläge haben uns vor große Herausforderungen gestellt. Daher konnten in den vergangenen Jahren bedauerlicherweise keine Mitgliederversammlungen – auch aus rechtlichen Gründen hinsichtlich der Corona-Schutzverordnungen – stattfinden. Der Verein und die Nachsorge konnten jedoch alle Aufgaben sehr gut bewältigen, im Interesse der betroffenen Familien und der uns anvertrauten chronisch kranken, frühgeborenen und besonderen Kinder. Über die aktuelle Entwicklung im Verein und in der Nachsorge möchten wir Sie gerne in der Mitgliederversammlung informieren. Wir laden Sie herzlich zur
19. Mitgliederversammlung beim Klabautermann e.V. ein.
Am 26.06.2023 um 17.00 Uhr findet die ordentliche Mitgliederversammlung für alle Mitglieder des gemeinnützigen Vereins Klabautermann e.V. statt. Der Versammlungsort ist der Multifunktionsraum des Nachsorgehauses in der Rosenberger Str. 7, 90471 Nürnberg.
Tagesordnung:
- Begrüßung der Mitglieder durch den Vorstand
- Gedenkminute für verstorbene Mitglieder
- Beginn der Sitzung:
- Der Vorstand leitet die Mitgliederversammlung nach § 14 Abs. 1 der Satzung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und satzungsgemäßen
Ladung (siehe Anmerkungen).
- Festlegung des Protokollanten
- Wahl der Versammlungsleitung
- Erstellen der Anwesenheitsliste
- Jahresbericht / Rückblick auf die Corona-Pandemie von der Vorstandsvorsitzenden Frau Hannelore Henke und der stellv. Vorsitzenden Ingrid Dürsch.
- Finanzbericht (durch die Vorsitzende Hannelore Henke, wegen Todesfall von Bernd Pflieger)
- Bericht der Kassenprüfer (in Vertretung: Mitglied Sebastian Müller)
- Entlastung des Vorstands
- Optional: Bildung eines Wahlausschusses
- Wahl des Vereinsvorstandes (1. Vorsitzende/r, 2. Vorsitzende/r,
Schatzmeister/in, Beisitzer/in / Kassenprüfung). - Vorlage eines schriftlichen Vorschlags zur Satzungsänderung aufgrund der Erfahrungen des Vereins während der Corona-Pandemie.
- Termin- und Finanzplanung zum kommenden Vereinsjahr
Diverse Projekte
- Sonstiges / weitere Anträge
Bestätigung der Anträge auf Mitgliedschaft
Anmerkungen:
§ 12 Abs. 2 der Vereinssatzung:
Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzungen bekannt zu geben.
§ 14 Abs. 3 der Vereinsatzung:
Bereits mit dieser Einladung weisen wir darauf hin, sollte bei der Mitgliederversammlung am 26.06.2023 eine Beschlussfähigkeit der Versammlung nicht zustande kommen, findet eine „zweite Mitgliederversammlung“ am 13.07.2023 um 17 Uhr im Multifunktionsraum des Nachsorgehauses mit gleicher Tagesordnung statt. Die entsprechende Einladung erfolgt mit separater Post.
Wir weisen darauf hin, dass diese „zweite Mitgliederversammlung“ dann „ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig“ ist. (vgl. Satzung § 14, Abs. 3).
Das bedeutet aus Sicht des Vorstandes somit, dass die „zweite Mitgliederversammlung“ mit Anzahl der anwesenden Mitglieder satzungsgemäß beschlussfähig ist.
Wir möchten Sie bitten, zu überprüfen, ob alle Mitgliedsbeiträge von Ihnen überwiesen wurden. Sollte dies bereits erfolgt sein, ignorieren Sie bitte diese Anmerkung.
Über ein zahlreiches Erscheinen freuen wir uns sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Henke, 1. Vorsitzende im Ehrenamt

