Spenden können auf das Konto des Vereins bei jeder Bank oder Sparkasse direkt einbezahlt oder von einem Konto überwiesen werden. Für Spenden bis 200 Euro gilt die von der Bank abgestempelte Einzahlungsquittung als Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Für größere Geld- oder Sachspenden stellt der gemeinnützige Verein Klabautermann e.V. eine offizielle Zuwendungsbescheinigung aus; bei Firmenspenden muss die Bescheinigung auf den korrekten Namen der Firma lauten.
Die Körperschaft Klabautermann e.V. ist nach dem letzten zugestellten Freistellungsbescheid des Zentralfinanzamtes Nürnberg vom 23.07.2014 (St-Nr. 109/50256) nach § 5 Abs. 1 Ziff. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient.
Die Körperschaft fördert mildtätige Zwecke und folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke: Förderung der Jugendpflege / Abschnitt A, Nr. 2 der Anlage zu § 48 Abs. 2 EStDV.