Die gemeinnützige Arbeit des Klabautermann e.V. wird finanziert über:

  • Spenden von Privatleuten und Firmen
  • Sponsoren aus der regionalen Wirtschaft
  • Mitgliedsbeiträge
  • Bußgelder
  • Krankenkassen und öffentliche Zuschüsse

Spenden

Spenden sind die wichtigste Säule unserer Finanzierung. Um schwerstkranken Kindern den Alltag im Krankenhaus zu erleichtern, die kindgerechte Betreuung zu fördern, Familien in Notlagen zu unterstützen und die Anschaffung medizinischer Geräte oder anderer dringend benötigter Einrichtungen zu ermöglichen, sind wir auf Spenden angewiesen.

Auch die umfassende Nachsorge ist nur durch Spenden möglich. Die Krankenkassen übernehmen lediglich einen Teil der Kosten. Trotzdem sich die Nachsorgemitarbeiter/innen oft weit über das Normalmaß hinaus engagieren, ist die Basis ihrer Arbeit eine Bezahlung, die ihrer Ausbildung entspricht. Denn die Betreuung schwerstkranker und chronisch kranker Kinder erfordert hoch qualifiziertes Personal.

Die Mitglieder des Klabautermann e.V. arbeiten ehrenamtlich und der Verein garantiert, dass allgemeine Spenden ausschließlich für gemeinnützige Projekte und Maßnahmen im Sinne der Vereinssatzung und zweckgebundene Spenden für das ausgewählte Projekt verwendet werden.

Sponsoren

Die Arbeit des Klabautermanns wird seit Jahren durch eine Vielzahl von Unternehmen aus der Region unterstützt. Sie geben nicht nur Geld und Sachspenden, sondern stellen auch Mitarbeiter und Know-how für bestimmte Aufgaben oder zeitlich begrenzte Projekte zur Verfügung. Mit diesem Engagement erhalten unsere ehrenamtlich tätigen Mitglieder kompetente Unterstützung, die für die Umsetzung unserer gemeinnützigen Projekte eine wertvolle Hilfe darstellt.

Mitgliedsbeiträge

Eine besondere Form der Spende sind Mitgliedsbeiträge. Privatpersonen oder Firmen, die Fördermitglied des gemeinnützigen Vereins Klabautermann werden, helfen mit ihren Beiträgen regelmäßig. Für die Familiennachsorge ist dies besonders wichtig, weil dadurch eine kontinuierliche Planung ermöglicht wird.

Bußgelder

Richter und Staatsanwälte haben die Möglichkeit Bußgeldstrafen gemeinnützigen und wohltätigen Vereinen zuzuweisen. Der Klabautermann bewirbt sich regelmäßig um die Zuteilung solcher Gelder.

Krankenkassen und öffentliche Zuschüsse

Eine gesundheitsökonomische Studie konnte beweisen, dass Nachsorge den betroffenen Familien hilft und Kosten im Gesundheitswesen einsparen kann. Infolge dieser Studienergebnisse wurde „sozialmedizinische Nachsorge“ als Leistung ins Krankenversicherungsrecht aufgenommen. Auf dieser Basis können Krankenkassen innerhalb eines recht eng definierten Rahmens (zum Beispiel nur für Kinder bis 12 Jahren) Nachsorgeleistungen finanzieren (vgl. § 43, Abs. 2 SGB V). Bei Patientenschulungen für chronisch kranke Kinder und ihre Eltern übernehmen in der Regel Krankenkassen die Kosten, manchmal generell für eine bestimmte Schulung, manchmal im Zuge einer Einzelfallentscheidung.

Im Rahmen der Eingliederungshilfe unterstützt der Bezirk Mittelfranken gemeinsam mit dem Landesversorgungsamt und dem Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen die Nachsorgearbeit durch die Finanzierung einer Sozialpädagogenstelle und einer Verwaltungskraft im Rahmen der Offenen Behindertenarbeit.

Seit April 2007 konnte der Verein Klabautermann mit den Krankenkassenverbänden eine Vereinbarung schließen. Somit können anteilig Kosten für die Nachsorge finanziert werden.