Als gemeinnütziger Verein finanzieren wir unsere Arbeit weitgehend durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Wenn Sie unsere Arbeit unterstützenswert finden, können Sie dies dauerhaft durch eine ordentliche Mitgliedschaft oder Fördermitgliedschaft tun.
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der bereit ist, den Vereinszweck durch Mitarbeit und/oder finanzielle oder sonstige materiellen Zuwendungen zu unterstützen. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, über den der Vorstand entscheidet.
Förderndes Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts sein, die sich mit den Zielen des Vereins identifiziert und die gemeinnützige Arbeit des Vereins durch Mitgliedsbeiträge unterstützen will.
Die Mitglieder sind berechtigt, sämtliche Informationsangebote des Vereins zu nutzen sowie an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Ordentliche Mitglieder erhalten ein Stimmrecht, Fördermitglieder können in beratender Funktion an den Mitgliederversammlungen teilnehmen.
Für die Mitgliedschaft wird ein Mindest-Jahresbeitrag von Euro 36,00 erhoben. Fördermitgliedern ist es freigestellt, den Jahresbeitrag nach eigenem Ermessen zu erhöhen.
